27.02.2025 - Im ersten Halbjahr 2025 wird die Meldepflicht für Cyberangriffe bei kritischen Infrastrukturen eingeführt. Um den betroffenen Organisationen aufzuzeigen, wie sie im Falle eines Cyberangriffs richtig handeln, organisiert das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) eine Reihe von Online-Veranstaltungen zum Thema «Meldepflicht für Cyberangriffe bei kritischen Infrastrukturen».

Die Sicherheit und Stabilität unserer kritischen Infrastrukturen sind von grösster Bedeutung. Durch Einführung einer Meldepflicht für Cyberangriffe bei kritischen Infrastrukturen im ersten Halbjahr 2025 erhält das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) künftig eine bessere Übersicht über die in der Schweiz erfolgten Cyberangriffe und die Vorgehensweisen. Daher ist es essenziell, dass Betreiber kritischer Infrastrukturen Cybervorfälle zeitnah und korrekt melden.
In den Online-Veranstaltungen erläutert das BACS die Grundlagen zur Meldepflicht für Cyberangriffe bei kritischen Infrastrukturen und gibt operative Hinweise zur Einführung derselben. Es werden die Grundsätze vorgestellt, nach denen kritische Infrastrukturen meldepflichtig sind und welche Angriffe gemeldet werden müssen. Anschliessend wird konkret erläutert, welche Informationen eine Meldung enthalten muss und bis wann diese eingereicht werden soll. Zudem wird erklärt, wo die Meldung eingereicht werden kann.
Informationen zu den Online-Veranstaltungen
Alle Veranstaltungen finden via MS Teams statt.
Der erste Teil der Veranstaltungen wird aufgezeichnet und mit Untertiteln DE/FR/IT/EN auf dem Youtube-Kanal des BACS veröffentlicht.
Die anschliessende Fragerunde, die gegen Schluss der Online-Veranstaltung stattfindet, wird nicht veröffentlicht.
Online-Veranstaltungen für Gemeinden:
Datum | Zeit | Sprache | Link zur Anmeldung |
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13.03.2025 | 12.00 – 13.00 Uhr | Deutsch | Anmeldung |
27.03.2025 | 12.00 – 13.00 Uhr | Französisch | Anmeldung |
Online-Veranstaltungen für Unternehmen:
Datum | Zeit | Sprache | Link zur Anmeldung |
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20.03.2025 | 12.00 – 13.00 Uhr | Deutsch | Anmeldung |
Das Parlament hat die Einführung einer Meldepflicht für Cyberangriffe bei kritischen Infrastrukturen beschlossen. Die Umsetzung der Meldepflicht wird in der Cybersicherheitsverordnung (CSV) festgelegt. Im 1. Quartal 2025 wird die Cybersicherheitsverordnung dem Bundesrat unterbreitet. Die Einführung der Meldepflicht für Cyberangriffe bei kritischen Infrastrukturen wird voraussichtlich im Laufe des ersten Halbjahres 2025 erfolgen. Nach dem Entscheid des Bundesrates wird umgehend informiert.
Weiterführende Informationen zur Meldepflicht:
Informationen zur Meldepflicht
Letzte Änderung 27.02.2025