Die Woche 29 im Rückblick

27.07.2021 - In der letzten Woche verzeichnete das NCSC einen niedrigen Meldeeingang. DDoS-Angriffe der Gruppe «Fancy Lazarus» werden weiterhin gemeldet. Der angedrohte zweite Angriff wurde aber bisher nicht beobachtet. Ausserdem führte eine perfide Vorgehensweise bei Kleinanzeigen-Betrug zu einem Schaden. Und die Versuche von Betrügern, Personen zu dubiosen Investment-Angeboten zu verleiten, werden immer raffinierter.

Gegenstand verkauft und trotzdem 150 CHF bezahlt

Das NCSC erhält regelmässig Meldungen, dass beim Verkauf eines Artikels auf Kleinanzeigen-Plattformen der Verkäufer bereits vor dem Verkauf eine Gebühr, zum Beispiel für den Transport oder die angebliche Banküberweisung, bezahlen soll. Die Varianten sind in diesem Betrugstyp vielfältig und werden immer raffinierter. In einem Fall, der dem NCSC letzte Woche gemeldet wurde, hat der angebliche Interessent den Verkäufer per WhatsApp kontaktiert. Er gab vor, den Logistikdienstleister DHL beauftragt zu haben, den Transport des Gegenstandes zu organisieren. Tatsächlich erhielt das Opfer kurz darauf eine angebliche E-Mail von DHL. In dieser E-Mail war beschrieben, dass soeben ein Konto im Namen des Opfers eröffnet worden sei, und dass der Kaufbetrag von 500 CHF zur Auslieferung bereitstehe.  Allerdings müsse das Konto zuerst aktiviert und dazu zuerst eine Gebühr von 150 CHF einbezahlt werden, welche anschliessend wieder zurückerstattet werde.

Die Einzahlung muss über eine sogenannte Paysafecard getätigt werden. Der Code auf dieser Karte, der zur Abhebung der 150 CHF berechtigt, soll dann an eine E-Mail-Adresse angeblich von DHL gesendet werden. Bei dieser E-Mail-Adresse handelt es sich allerdings um ein Gmail-Adresse. Spätestens hier sollte der Verkäufer den Betrugsversuch bemerken. Im gemeldeten Fall ist das Opfer leider auf den Betrug hereingefallen und hat CHF 150 verloren.

  • Seien Sie alarmiert, wenn jemand Paysafe-Karten zur Bezahlung von Rechnungen verlangt. Firmen machen dies in der Regel nicht.

  • Seien Sie vorsichtig bei Forderungen von Käufern. Beharren Sie darauf, dass Versand- und Transaktionsgebühren durch den Käufer bezahlt werden. Schreiben Sie das auch explizit in die Anzeige.

  • Nutzen Sie das Bewertungssystem der Kleinanzeigen-Plattform. Prüfen Sie die Bewertungen von Käufern. Bedenken Sie aber, dass Bewertungen auch gefälscht sein können. Dies gilt vor allem, wenn es einige sehr gute und einige sehr schlechte Bewertungen gibt.

«Amt für elektronischen Börsenhandel» will Portfolio verifizieren

Letze Woche erreichten das NCSC zwei Meldungen zu E-Mails eines angeblichen «Amtes für Börsenhandel». Darin wird behauptet, dass ein Portfolio des Empfängers verifiziert werden müsse. Ohne diese Verifikation könnten Handelsinstrumente und Finanzprodukte nicht zur Verfügung gestellt werden. In der E-Mail mit korrekter Anrede aber nicht korrektem Deutsch wird behauptet, dass der Empfänger telefonisch nicht erreichbar gewesen sei und deshalb auf die angegebene Nummer zurückrufen solle.

Die Betrüger spekulieren darauf, dass ein Opfer tatsächlich an der Börse tätig ist und deshalb auf die angegebene Nummer anruft. Danach soll das Opfer dazu verleitet werden, in unseriöse Börsengeschäfte zu investieren oder Fake-Gebühren zu bezahlen.

  • Seien Sie skeptisch bei E-Mails von angeblichen Behörden. In der Regel sendet Ihnen eine Behörde nie unaufgefordert E-Mails zu.

  • Je grösser die versprochene Rendite ist, desto grösser ist in der Regel auch das Risiko.

  • Überprüfen Sie, ob der Finanzdienstleister von der Finanzmarktaufsicht (FINMA) bewilligt ist.

  • Auf der Seite der FINMA finden Sie Informationen zu bewilligten Finanzdienstleistern in der Schweiz:
    https://www.finma.ch/de/finma-public/bewilligte-institute-personen-und-produkte/

  • Ist ein Finanzdienstleister nicht bewilligt, ist besondere Vorsicht geboten. Überprüfen Sie den Finanzdienstleister anhand von Erfahrungsberichten im Internet. Die FINMA führt ebenfalls eine nicht abschliessende Warnliste:
    https://www.finma.ch/de/finma-public/warnliste/

  • Lassen Sie sich von Verkäufern nie unter Druck setzen.

Besonders interessant:
Im vorliegenden Fall wurde zudem als Adresse des angeblichen Amtes die Genfer Adresse «19, Avenue de la paix» angegeben. Diese Adresse ist nicht unbekannt, gehört aber keinem Amt für elektronischen Börsenhandel, sondern dem Internationalen roten Kreuz (IKRK). Der Missbrauch dieser Adresse des IKRK ist scheinbar bei solchen Plattformen beliebt. So warnt auch die Finanzmarktaufsicht vor der betrügerischen Trading-Firma «RoyalsFX», welche ihren Geschäftssitz ebenfalls mit «19, Avenue de la paix» angibt. Die angegebene Telefonnummer wird auf diversen Warnseiten mit unseriösen und bekannten Tradingfirmen in Zusammenhang gebracht.


Aktuelle Statistiken

woche29_de

Anzahl Meldungen der letzten Woche nach Kategorien

Anzahl Meldungen pro Woche während der letzten 12 Monate

Letzte Änderung 27.07.2021

Zum Seitenanfang

https://www.ncsc.admin.ch/content/ncsc/de/home/aktuell/im-fokus/wochenrueckblick_29.html