«Fördern Sie Ihre digitale Gesundheit» - Start der nationalen Sensibilisierungskampagne für Cybersicherheit mit Schwerpunkt Updates und Virenschutz

Bern, 04.04.2024 - Regelmässige Updates und ein aktueller Virenschutz tragen massgeblich zur Cybersicherheit bei. Deshalb lancieren das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS), die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) und die kantonalen und städtischen Polizeikorps im April einen weiteren Teil der nationalen Kampagne «S-U-P-E-R.ch», in der sie die Wichtigkeit von Updates und Virenschutz betonen. Unterstützt wird die Kampagne von der Plattform für Internetsicherheit iBarry und «eBanking – aber sicher!» (EBAS).

Unter dem Motto «Fördern Sie Ihre digitale Gesundheit» startet heute die Kampagne «S-U-P-E-R.ch» 2024 mit dem Fokus auf die Themen «Updates» und «Virenschutz». Mit der Kampagne wird der seit Jahren anhaltende Trend einer gesunden Lebensweise aufgenommen. Doch wie sieht es mit der digitalen Gesundheit aus? Regelmässige Updates von Betriebssystem, Software und Apps sowie ein aktualisierter Virenschutz bewahren digitale Geräte aktiv vor Eindringlingen. Wer sein Gerät richtig schützt, erschwert Cyberangriffe. Dies gilt für Unternehmen, Organisationen wie auch für Privatpersonen. Wie das geht, erfahren Interessierte auf der Kampagnenwebsite S-U-P-E-R.ch.

Nationale Sensibilisierungskampagne zu Updates und Virenschutz

Ab dem 4. April sensibilisieren das BACS, die SKP und die kantonalen und städtischen Polizeikorps mit Unterstützung von iBarry und EBAS die Schweizer Bevölkerung für die Wichtigkeit von Updates und Virenschutz. Auf verschiedenen Kommunikationsmitteln wird mit unterschiedlichen Sujets zu Fitness und Gesundheit veranschaulicht, dass nicht nur der Körper, sondern auch die Software fit gehalten werden muss. Die Kampagnenwebsite S-U-P-E-R.ch vermittelt weiterführende Informationen zum Thema und das erworbene Wissen kann mit einem Quiz getestet werden. Die Kampagne dauert bis am 30. April 2024.


Adresse für Rückfragen

Kommunikation SKP:
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Kommunikation BACS:
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Letzte Änderung 30.11.2020

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