Grundschutz

IKT-Grundschutz in der Bundesverwaltung

Vorgabe

Der IKT-Grundschutz legt die minimalen organisatorischen, personellen und technischen Sicherheitsvorgaben im Bereich Informatiksicherheit verbindlich fest. Für jedes Informatikschutzobjekt ist als Minimum der IKT-Grundschutz umzusetzen.

Die Umsetzung der Sicherheitsvorgaben und -massnahmen sind durch die verantwortlichen Verwaltungseinheiten zu dokumentieren und zu überprüfen.

Version 5.1:

Hilfsmittel

Massnahmenumsetzung IKT-Grundschutz: Tabelle

Im Dokument «Massnahmenumsetzung IKT-Grundschutz in der Bundesverwaltung» sind die minimalen Informatiksicherheitsanforderungen in tabellarischer Form aufgeführt. Damit steht ein Hilfsmittel zur Rapportierung des Erfüllungsgrades der Sicherheitsmassnahmen zur Verfügung. Anforderungen die als «gelöscht» oder «verschoben» im IKT-Grundschutz markiert sind, werden im Umsetzungsdokument nicht mehr aufgeführt.


Netzwerksicherheit in der Bundesverwaltung

Vorgabe

Die Anforderungen an die Netzwerksicherheit sind seit März 2022 in die «Si001 - Version 5.0» integriert. 

Letzte Änderung 05.08.2024

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