Wer muss melden?

Das Informationssicherheitsgesetz (ISG), Art.74b, legt fest, dass meldepflichtige Behörden und Organisationen wie beispielsweise die Energie- oder Trinkwasserversorgung Transportunternehmen und die Verwaltungen von Kantonen und Gemeinden Cyberangriffe innerhalb von 24 Stunden nach der Entdeckung an das BACS melden müssen.  

ISG - Art. 74b Meldepflichtige Behörden und Organisationen

Die Cybersicherheitsverordnung (CSV) enthält die Ausführungsbestimmungen zur Meldepflicht für Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen und regelt insbesondere die Ausnahmen nach Art. 74c des ISG.

Letzte Änderung 07.03.2025

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https://www.ncsc.admin.ch/content/ncsc/de/home/meldepflicht/meldepflichtige-organisationen.html