12.09.2023 - Drohmails, die angeblich von der Polizei oder sonstigen Behörden stammen, gehören seit zwei Jahren zu den meist gemeldeten Fällen beim NCSC. Nachdem sich die Inhalte lange Zeit ähnelten, versuchen die Angreifer mit einer neuen Variante, die Empfänger mit einer angeblichen Steuerhinterziehung zu verunsichern.
Seit nunmehr fast zwei Jahren, erhält das NCSC Meldungen, welche angeblich von verschiedenen Polizeibehörden oder auch vom NCSC stammen. Es geht darum, dass die Empfänger beschuldigt werden, kinderpornografisches Material zu besitzen und deshalb eine Strafe zu bezahlen hätten.
In einer neuen Variante, die dem NCSC in der vergangenen Woche gemeldet wurde, wird der Empfänger jedoch nicht mehr mit dem Konsum verbotener Pornografie in Verbindung gebracht, sondern damit, dass er sich der Steuerhinterziehung respektive des Steuerbetrugs schuldig gemacht habe. Bundesrätin Keller-Sutter, die in dem Schreiben als Finanzinspektorin bezeichnet wird, soll die Dokumente unterzeichnet haben. Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, wird gleich eine Auswahl an Delikten hinzugefügt. Es soll sich dabei um Verstösse unter anderem im Bereich Vermögensteuer, Grundstücksteuer oder Sozialversicherungsbeiträge handeln. Die Vielfalt der Delikte dürfte nicht zufällig gewählt sein. Ziel der Betrüger ist, die Wahrscheinlichkeit möglichst zu erhöhen, dass einer der Anschuldigungen passen könnte. Das NCSC geht davon aus, dass der bisherige Vorwurf, kinderpornografisches Material konsumiert zu haben, zwar auf den ersten Blick einen Schock und eine Verunsicherung bei den Adressaten auslöst, bei näherer Betrachtung aber nicht verfängt, da die Vorwürfe nicht plausibel sind. Dementsprechend dürfte auch die Erfolgsquote über die Monate gesunken sein. Es ist daher davon auszugehen, dass die Betrüger derzeit neue Varianten ausprobieren und versuchen, Themen zu wählen, die den Kreis der möglichen Opfer, die reagieren und auf diesen Betrug hereinfallen, vergrössern.
Im aktuellen Fall wird dem Opfer mit fünf Jahren Gefängnis und einer Strafe von bis zu einer halben Million Euro gedroht. Durch Zahlung von 7000 Euro innerhalb von 48 Stunden könne die Strafe jedoch abgewendet werden. Als Kontaktadresse für die Zahlungsmodalitäten wird dann eine Gmail-Adresse angegeben. Spätestens dann sollten beim Empfänger sämtliche Alarmglocken läuten.
Einige Punkte sprechen dafür, dass es sich bei den aktuellen Varianten um dieselbe Täterschaft handeln dürfte. Wie bei der ursprünglichen Variante werden auch in diesem Fall die E-Mails vor allem über gehackte Mailserver französischer Universitäten versendet. Ein weiteres Indiz dafür ist, dass auch in diesem Fall die ersten E-Mails in französischer Sprache aufgetaucht sind. Die mutmasslich französischsprachige Täterschaft wird erst dann den Übersetzungsaufwand auf sich nehmen und ihren Aktionsradius auf das deutschsprachige Gebiet ausdehnen, wenn sie sicher ist, dass eine Variante funktioniert.
Solche Drohungen sind gegenstandslos und gelten daher als Fake-Extortion. Um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass jemand auf die Fake-Extortion reagiert, versenden die Betrüger häufig mehrere ähnliche Drohungen.
- Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und reagieren Sie nicht auf solche Drohungen;
- Bedenken Sie, dass E-Mail-Absender leicht gefälscht werden können;
- Seien Sie skeptisch, wenn Sie E-Mails bekommen, die eine Aktion von Ihnen verlangen und ansonsten mit Konsequenzen drohen (Geldverlust, Strafanzeige oder Gerichtsverfahren, Konto- oder Kartensperrung, Verpasste Chance, Unglück);
- Ignorieren Sie Fake-Extortion-E-Mails und lassen Sie sich nicht einschüchtern;
- Wenden Sie sich an die Kantonspolizei, wenn Sie sich unsicher sind;
- Mit einer Meldung an das NCSC helfen Sie mit, solche Drohungen frühzeitig zu erkennen und andere Personen davor zu warnen.
Aktuelle Zahlen und Statistiken
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Letzte Änderung 12.09.2023