05.12.2023 - In den letzten Tagen erhielt das NCSC Meldungen zu Webseiten, welche Autobahnvignetten für mehr als 40 CHF verkaufen. Was auf den ersten Blick wie eine Fake Website aussieht, basiert auf einer Vorgehensweise, die das NCSC von anderen Bereichen schon kennt. Firmen fokussieren sich dabei vor allem auf elektronische Angebote, die direkt bei den entsprechenden staatlichen Stellen bezogen werden können. Diese Angebote werden dann mit einer Servicepauschale weiterverkauft.
Autobahnvignette mit Servicepauschale
Seit August dieses Jahres ist die Autobahnvignette auch in elektronischer Form erhältlich. Über das «Via Portal» des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) können elektronische Autobahnvignetten schnell und einfach unter Angabe der Fahrzeugkategorie, des Zulassungslandes sowie des Kontrollschilds erworben werden.
Angebote von privaten Firmen liessen nicht lange auf sich warten. Für eine zusätzliche Servicepauschale kann man auf diversen Webseiten ebenfalls elektronische Vignetten kaufen. Auf diesen Seiten müssen exakt dieselben Daten wie auf der offiziellen BAZG-Seite angegeben werden. Die Dienstleistung der Firmen besteht darin, die Daten in die richtige Seite zu übertragen. Die Firmen begründen diese Servicepauschalen mit Dienstleistungen wie länderübergreifende Verwaltungsmöglichkeiten für Vignetten sowie zusätzlichen Bezahloptionen.
Problematisch ist vor allem die Verwechslungsgefahr für Personen, die keine zusätzlichen Dienstleistungen wünschen, sondern die Vignette einfach für 40 CHF bei den Schweizer Behörden kaufen wollen. Bei der Suche nach der Autobahnvignette werden nämlich zuerst gesponserte Werbeseiten angezeigt, die Angebote mit Servicepauschalen anbieten. Erst danach folgt die Website der offiziellen Verkaufsstelle des BAZG. Problematisch ist auch, dass man voll und ganz dem privaten Anbieter ausgeliefert ist. Man muss darauf vertrauen, dass dieser die Daten korrekt und zeitgerecht angegeben hat. Tut er dies nicht, ist man auf den Schweizer Autobahnen unter Umständen ohne gültige Vignette unterwegs.
Private Hilfe beim Beantragen eines Visums
Das Geschäftsmodell ist vor allem auch im Zusammenhang mit der Beantragung von Visa bekannt. Seit geraumer Zeit werden dem NCSC immer wieder Webseiten von privaten Betreibern gemeldet, die versprechen, Visa für ein gewünschtes Land zu besorgen, obwohl es auf den offiziellen Webseiten des jeweiligen Staates eine offizielle und elektronische Möglichkeit gibt, ein solches Visum zu erhalten. Auch hier wird damit geworben, dass man den komplizierten offiziellen Prozess vereinfacht und diverse Servicedienstleistungen angeboten werden. Schwierig wird es in diesen Fällen, wenn nicht klar ersichtlich ist, ob es sich bei dem Anbieter um einen privaten oder um einen öffentlichen Anbieter handelt. Da man als Reisender mit den örtlichen Gegebenheiten nicht vertraut ist, kann es hier schnell zu Missverständnissen kommen. Zudem sind die Servicepauschalen für die erbrachten Leistungen teilweise überhöht und es ist am Ende nicht gewährleistet, dass der Visumsprozess tatsächlich erfolgreich war.
Strafregisterauszug oder doch nur eine Anleitung?
Allen diesen Angeboten ist gemein, dass sie auf ihrer Website sowohl die Kosten als auch die von ihnen angebotenen Dienstleistungen aufführen. Auch wenn der eine oder andere die Kosten für die «Dienstleistung» als unangemessen empfindet, sind diese im Vorfeld bekannt. Diese Angebote fokussieren deshalb auch auf Personen, die die örtlichen Gegebenheiten und auch die offiziellen Preise der staatlichen Angebote nicht kennen.
Dass es auch subtiler geht, zeigen Fälle im Zusammenhang mit der Bestellung von Strafregisterauszügen, die dem NCSC regelmässig gemeldet werden. Auch diese Dienstleistung gibt es elektronisch direkt vom Staat, (https://www.e-service.admin.ch) sie kostet 17 CHF. Auf zahlreichen privaten Websites kann man angeblich ebenfalls solche Strafregistereinträge bestellen. Auch hier werden bei einer Suche die privaten Seiten als gesponserte Werbelinks vor dem Resultat der offiziellen Seite des Bundes eingeblendet.
Bei genauerer Lektüre des Angebots merkt man allerdings, dass es nicht um die Bestellung eines Auszuges geht, sondern einzig um eine Anleitung, wie man einen solchen Auszug bestellen kann. Die Kosten in Höhe von 20 CHF sind höher als die Gebühren, die für die eigentliche Bestellung auf der offiziellen Website anfallen.
Empfehlungen:
- Das NCSC empfiehlt, Bundesdienstleistungen jeweils über die offiziellen Seiten des Bundes und nicht bei Privatanbietern zu nutzen.
- Vorsicht auch bei Suchanfragen. Vor den eigentlichen Ergebnissen werden oft Werbelinks angezeigt. Diese sind als «gesponsert» gekennzeichnet.
Aktuelle Zahlen und Statistiken
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Letzte Änderung 05.12.2023