30.04.2024 - Die diversen Kleinanzeigenportale sind in der Bevölkerung seit Jahren sehr beliebt, wenn es darum geht, Waren zu kaufen oder zu verkaufen. Wo allerdings ein grosses Interesse besteht, sind Betrüger meist auch nicht weit. Betrug im Zusammenhang mit Kleinanzeigen gehört daher zu den am häufigsten bei der Polizei angezeigten Delikten.
Beim Kleinanzeigenbetrug sind die Betrüger sehr kreativ und somit die Erscheinungsformen sehr vielfältig. So hat das BACS bereits mehrfach über Varianten berichtet, bei denen trotz eines Verkaufs noch Geld an den Käufer bzw. an eine Drittfirma überwiesen werden soll, die dann z. B. den Transport organisieren soll (Wochenrückblick 2/2024 oder Wochenrückblick 8/2024). Bei einem Grossteil der Betrugsfälle handelt es sich jedoch nach wie vor um die klassische Variante, bei der das inserierte Objekt nicht existiert und das Opfer die Ware im Voraus bezahlen soll. Viele Käufer sind heute jedoch skeptisch und zahlen nicht mehr einfach so. Die Betrüger versuchen es deshalb immer wieder mit neuen Tricks, um die Opfer zu überzeugen, eine Vorauszahlung zu leisten. Dies zeigen zwei Beispiele, die dem BACS in der letzten Woche gemeldet worden sind.
Bei einem geschenkten Klavier schaut man nicht auf die Transportfirma
Immer wieder gehen beim BACS Meldungen ein, bei denen in Kleinanzeigen vermeintlich Objekte verschenkt werden. Den Gegenständen ist gemeinsam, dass sie auf der einen Seite einen grossen Wert haben, auf der anderen Seite aber sperrig und schwer zu transportieren sind. So handelt es sich beispielsweise um ein Klavier, ein Wohnmobil oder ähnliches. Die Opfer werden per Zufallsprinzip entweder direkt kontaktiert oder die Objekte werden über Kleinanzeigenplattformen angeboten. Die Betrüger erfinden rund um das zu verschenkende Objekt möglichst plausible Geschichten. Zum Beispiel, dass der Mann verstorben sei und die Witwe keine Verwendung mehr für das Objekt habe. Mit Fotos wird der Geschichte ein vertrauenswürdiger Anstrich verliehen. Doch was zu gut klingt, um wahr zu sein, hat einen Haken. Die Objekte sind natürlich nicht umsonst sperrig und schwer zu transportieren. Dies wird extra so gewählt, dass der Gegenstand nicht einfach mit der Post verschickt werden kann, sondern ein spezielles Transportunternehmen für den Versand beauftragt werden muss. Die Betrüger haben natürlich ein lokales und spezialisiertes Unternehmen zur Hand und drängen das Opfer, dieses Transportunternehmen in Betracht zu ziehen. Da man dem Gönner nicht widersprechen möchte, gehen die Opfer in vielen Fällen auf das Angebot ein.
Die Betrüger betreiben zu diesem Zweck eigens gefälschte Webseiten von Transportunternehmen. Nimmt das Opfer nun Kontakt mit dem vermeintlichen Transportunternehmen auf, befindet es sich direkt in den Händen der Betrüger, die dann fiktiv den Transport organisieren. Natürlich muss dann eine Vorauszahlung geleistet werden. Nicht selten kommt es dann zu Problemen beim Transport oder bei der Zollabfertigung und es müssen zusätzliche Gebühren bezahlt werden. Dies geht dann meist so lange, bis das Opfer feststellt, dass weder das angebotene Objekt, noch die Transportfirma existieren.
Foto von Paket-Etikette und manipulierte Sendungsbestätigungen
Um zu beweisen, dass eine Sendung aufgegeben wurde und unterwegs ist, versenden viele Betrüger angebliche Versandbestätigungen der Post. Diese dienen jedoch keinesfalls als Beweis, dass ein Paket tatsächlich verschickt wurde und können leicht manipuliert werden. Bei genauerer Betrachtung macht die Vorgehensweise zudem auch keinen Sinn, dem Empfänger eine Versandbestätigung zukommen zu lassen, um ihn zu einer Vorauszahlung zu bewegen. Ein einmal aufgegebenes Paket kann vom Absender ohnehin nicht mehr zurückgerufen werden. Sollte der Empfänger nicht zahlen, könnte der Absender das Paket auch nicht stoppen. Man kann also mit der Zahlung genauso gut warten, bis das Paket tatsächlich angekommen ist.
Dass es noch einfacher geht, zeigt eine Variante, die dem BACS letzte Woche mehrfach gemeldet wurde. Hier haben die Betrüger einfach einen Aufkleber mit den korrekten Adressdaten des Empfängers auf ein Paket geklebt, fotografiert und als Beweis an das Opfer geschickt, dass sie das Paket versendet haben. Damit soll das Opfer zur Zahlung der Vorauszahlung motiviert werden. Dies ist natürlich weder ein Beweis dafür, dass das angebotene Objekt existiert noch, dass das Paket auch aufgegeben wurde. Das Paket kam in diesen Fällen auch nie an. Die Geschädigten blieben auf dem Verlust sitzen.
Empfehlungen
Folgende generellen Massnahmen helfen beim Erkennen von Kleinanzeigenbetrug
- Nutzen Sie das Bewertungssystem der Kleinanzeigen-Plattform. Prüfen Sie die Bewertungen von Verkäufern. Bedenken Sie aber, dass Bewertungen auch gefälscht sein können.
- Seien Sie alarmiert, wenn Angebote offensichtlich zu günstig sind.
- Bei grösseren Beträgen sollte der Kauf über ein selbst ausgewähltes Treuhandunternehmen abgewickelt werden.
- Wählen Sie möglichst sichere Zahlungs-/Versandoptionen (z. B. Nachnahme).
- Kommen Sie Aufforderungen, eine Kopie Ihres Passes oder Ihrer Identitätskarte einzureichen, nicht nach. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Käufer oder Verkäufer sind.
Aktuelle Zahlen und Statistiken
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Letzte Änderung 30.04.2024