Woche 27: Cyberangriffe in der Kunstbranche

09.07.2024 - In den letzten Tagen wurden dem BACS mehrere Betrugsversuche gemeldet, in deren Rahmen spezifisch künstlerisch tätige Personen oder Vereine das Ziel der Cyberkriminellen waren. Bei einer Variante wird angeblich durch eine wohltätige Stiftung Geld verteilt, im anderen Fall wird ein Kauf aus Übersee vorgetäuscht.

Geldsegen für Tessiner Künstler

In den letzten Tagen haben mehrere Tessiner Künstler und künstlerisch tätige Vereinigungen eine E-Mail von einer wohltätigen Stiftung aus Frankreich erhalten. Die Stiftung gibt es aber scheinbar nicht und es stecken offensichtlich Betrüger hinter den E-Mails. Diese haben zur Täuschung eigene Internet-Domains registriert und betreiben eine Website. Die E-Mail war sowohl auf Französisch wie auch auf Italienisch verfasst und vom Stil her nicht auf Anhieb als betrügerisch zu erkennen.

In der Nachricht wird den Empfängern zu einer sehr grosszügigen Spende zwischen jeweils 60'000 bis 150'000 Euro gratuliert. Um die weitere Abwicklung der Transaktion kümmere sich ein Notar aus Paris. Dessen E-Mail-Adresse wird dem Empfänger ebenfalls mitgeteilt, mit der Bitte, direkt Kontakt aufzunehmen. Auch für das Notariatsbüro wurde im Mai dieses Jahres eine nur für diesen Zweck eingesetzte Domain registriert. Interessanterweise nur wenige Tage nach der Registrierung für die Domäne der angeblichen Stiftung.

In der E-Mail werden aber auch Telefonnummern aufgeführt, sowohl für die Stiftung, als auch für den Notar. Ein Empfänger der E-Mail, der sich beim BACS gemeldet hat, hatte auf beide Nummern angerufen und war sich sicher, dass in beiden Fällen dieselbe Person am anderen Ende der Telefonleitung war.

Es dürfte sich bei den Betrügern wohl um eine kleine Gruppierung handeln, welche aber einiges an Vorarbeiten geleistet und die Empfänger gezielt ausgesucht hat.

Falls man auf die E-Mail eingeht und mit dem angeblichen Notar in Kontakt tritt, wird es mit grosser Wahrscheinlichkeit auf einen sogenannten Vorschussbetrug hinauslaufen. Das bedeutet, dass der Notar dem potentiellen Opfer mitteilt, dass für die Überweisung des Betrags vorgängig beispielsweise Steuern oder Gebühren fällig sind, welche durch den Empfänger vorzuschiessen seien. Die versprochene Spende existiert natürlich nicht.

Bilderverkauf nach Übersee

Im zweiten Fall wendete sich ein bekannter amerikanischer Bildhauer an einen Schweizer Künstler und zeigte sich interessiert an dessen Werken. Der Bildhauer gab an, dass er vier Bilder zum Preis von CHF 21'000 kaufen möchte. Die Bilder seien ein Hochzeitsgeschenk für seine Frau und müssten deshalb sehr schnell in die USA geliefert werden. In einem ersten Schritt sollen hochauflösende Fotos und Videos der Bilder erstellt, die Bilder für den Transport vermessen und die Rechnung erstellt werden. Um die weiteren Modalitäten zu klären und auch um Vertrauen aufzubauen, fand nach einem ersten Fehlversuch ein Skype-Gespräch statt, allerdings ohne Kamera, da diese kaputt sei. Nach einem kurzen Gespräch sendete der amerikanische Künstler die Kontaktdaten eines Mitarbeiters einer Speditionsfirma, die den Transport übernehmen soll. Mit dem angegebenen Mitarbeiter wurde per E-Mail und telefonisch Kontakt aufgenommen, um die Transportmodalitäten zu klären. Es folgte jedoch die Forderung, dass die Transportkosten in Höhe von knapp 5’000 CHF vom Verkäufer vorgestreckt werden sollen. Der Käufer aus den USA versprach anschliessend, die Transportkosten bei der Überweisung des Kaufpreises zurück zu erstatten. Danach wurde immer wieder auf die Dringlichkeit hingewiesen, da es sich ja um ein Hochzeitsgeschenk handle.

Nachdem sich der Schweizer Künstler geweigert hatte, die Transportkosten vorzustrecken, schickte der Angreifer eine PDF-Bestätigung der Bank of America, dass die Überweisung getätigt worden sei. Es ist offensichtlich, dass die PDF-Datei gefälscht war. Auch die angegebenen Kontaktdaten des angeblichen Mitarbeiters der Transportfirma waren gefälscht. Der Mitarbeiter gehörte zu den Betrügern und arbeitet nicht in der Speditionsbranche.

Der Schweizer Künstler erkannte den Betrug und brach die Kommunikation ab. Es folgten noch einige Einschüchterungsversuche, denen das Opfer in diesem Fall widerstand.

Bei dieser Art von Betrug ist es möglich, dass sich die Betrüger von Künstler zu Künstler vorarbeiten und die beim Betrugsversuch erlangten Informationen dazu verwenden, den nächsten Künstler zu betrügen.

Empfehlungen

  • Prüfen Sie jeweils genau, wie plausibel solche Forderungen und Angebote sind;
  • Zahlen Sie keine angeblichen Gebühren, Steuern oder Transportkosten im Voraus für einen Geldbetrag, den Sie noch gar nicht erhalten haben;
  • Sind Sie bereits in Kontakt mit Betrügern, brechen Sie den Kontakt ab;
  • Haben Sie einen finanziellen Verlust erlitten, melden Sie sich bei der Kantonspolizei und erstatten Sie Anzeige;

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Letzte Änderung 09.07.2024

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