Woche 10: Beim Besuch einer seriösen Webseite ungewollt ein Abo abgeschlossen

11.03.2025 - Letzte Woche erhielt das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) eine Meldung über eine angeblich dubiose Webseite für Fahrzeughalterabfragen. Eine Überprüfung der Webseite ergab jedoch keine Unregelmässigkeiten und die Seite stellte sich als seriös heraus. Trotzdem führte der Besuch beim Melder zu ungewollten Kosten.

Abo nach Halterabfrage eines Fahrzeuges

In der letzten Woche erhielt das BACS eine Meldung zu einer angeblich dubiosen Seite auf der man Fahrzeughalterabfragen machen kann. Der Melder hatte einen Schaden an seinem Auto und wollte den Halter des anderen Fahrzeugs ausfindig machen. Um dies zu tun, suchte er online nach geeigneten Informationen und landete auf einer Webseite mit entsprechenden Anleitungen. Die Webseite wirkte vertrauenswürdig und war übersichtlich gestaltet. Unter der Anleitung wie man eine Halterabfrage machen könne, befand sich ein grosser grüner auffälliger Knopf mit der Bezeichnung «Fortsetzen».

Beim Klick auf diesen Knopf wurde eine weitere Seite geöffnet mit der Aufforderung die Telefonnummer anzugeben. Im Glauben, dass dies ein notwendiger Schritt sei, um den Halter des anderen Fahrzeugs ausfindig zu machen, gab der Melder seine Telefonnummer ein und folgte den Anweisungen auf der Webseite. Kurz danach kamen erste Zweifel auf. Dieser Verdacht bestätigte sich einige Tage später, als er auf seiner Telefonrechnung eine ungewöhnliche Belastung von 15 CHF entdeckte.

Die Seite ist seriös, wie steht es aber mit der Werbung?

Auf den ersten Blick scheint es ein klarer Fall zu sein. Bei der Überprüfung der Seite durch das BACS stellte sich jedoch heraus, dass es sich um eine seriöse Webseite handelt, die bereits seit über zehn Jahren existiert. Der Inhalt war nicht auffällig und auf der Webseite sind korrekte Informationen aufgeführt, wie man in den einzelnen Kantonen an die Halterauskunft eines Fahrzeuges kommt. Es war also vorerst nicht klar, wie es zu dem Vorfall kommen konnte. In der Folge fiel der Verdacht deshalb auf den dynamisch eingeblendeten Inhalt: die Werbung. Um die Seite zu finanzieren, bieten viele Betreiber und Betreiberinnen verschiedene Werbeflächen auf der Website an. Diese werden von Werbefirmen erworben, die darauf Werbung schalten. So auch in diesem Fall. Im Anschluss an die Erläuterung zur Fahrzeughalterabfrage wurde zum Teil eine Werbeanzeige eingeblendet, die die Buttons «Fortfahren», «Aktivieren», «Zugreifen» und den grossen Knopf «Fortsetzen» zeigte. Bei oberflächlicher Betrachtung könnte der Eindruck entstehen, dass dieser Knopf für die Durchführung der Halterabfrage notwendig sei.

Unter der Anleitung der Halterauskunft befindet sich gross der Knopf «Fortsetzen».
Unter der Anleitung der Halterauskunft befindet sich gross der Knopf «Fortsetzen».

Nach Drücken des Knopfes «Fortsetzen» werden Besucherinnen und Besucher auf eine Seite weitergeleitet, auf welcher sie aufgefordert werden, eine Telefonnummer einzugeben. Unterhalb werden zwar die Kosten von 15 CHF pro Woche eingeblendet. Da die Besucherinnen und Besucher immer noch die Halterabfrage und die Kosten von 1 CHF im Kopf haben, dürfte die Wahrscheinlichkeit gross sein, dass dieser Teil überlesen und die Telefonnummer eingegeben wird. Statt Informationen zum Halter zu bekommen, wird auf diese Weise ein ungewolltes Abonnement für irgendeinen Dienst abgeschlossen.

Webseite auf der man die Mobiltelefonnummer angeben soll und dann ein Abonnement für 15 CHF abschliesst.
Webseite auf der man die Mobiltelefonnummer angeben soll und dann ein Abonnement für 15 CHF abschliesst.

Immer wieder solche Werbung

Das BACS beobachtet immer wieder Werbeanzeigen, die mit dem offiziellen Inhalt der Webseite verwechselt werden können. Einige dieser Werbeanzeigen könnten absichtlich darauf abzielen, die Benutzerin oder den Benutzer zu verwirren. Nicht immer ist der Text der Werbung aber so verwirrlich wie in diesem Fall. Ein weiteres Beispiel hierfür sind Werbeanzeigen auf Webseiten, bei denen beispielsweise Dokumente zum Download angeboten werden. Auch hier besteht die Gefahr einer Verwechslung, so dass Besucherinnen und Besucher statt auf den Link zum gewünschten Dokument auf den prominenter platzierten Link der Werbung klicken. Ein anderer Fall, der dem BACS schon mehrfach gemeldet worden ist, ist die Schaltung solcher Werbeanzeigen bei Gratis-QR-Code-Scannern. Auch hier verwechseln Benutzerinnen und Benutzer gerne den gescannten Link mit der Werbung, in diesem Fall ein grüner Knopf mit der Aufschrift «Start». Ist man in Eile und schaut sich die Seite nicht genau an, dann drückt man unweigerlich auf den Knopf, der am auffälligsten ist. Auch hier ging der Werbelink auf ein Abo. Das BACS hat zu diesem Thema ebenfalls einen Wochenrückblick veröffentlicht.

QR-Code-App, welche im unteren Bereich Werbung einblendet. Der Knopf «Start» ist sehr prominent und verleitet gestresste Benutzerinnen und Benutzer statt des richtigen Links, den Link der Betrüger anzuklicken.
QR-Code-App, welche im unteren Bereich Werbung einblendet. Der Knopf «Start» ist sehr prominent und verleitet gestresste Benutzerinnen und Benutzer statt des richtigen Links, den Link der Betrüger anzuklicken.

Massnahmen

  • Schauen Sie sich die Webseiten genau an. Seien Sie insbesondere skeptisch, wenn sich plötzlich Stil und Inhalt ändern.
  • Seien Sie insbesondere vorsichtig, wenn Sie Telefonnummern oder Kreditkartendaten eingeben müssen. Schauen Sie in diesem Fall unbedingt, ob Sie noch auf der richtigen Webseite sind.
  • Für Webseitenbesitzer: Wenn Sie den Platz der Werbeanzeige bestimmen können, dann versuchen Sie diese so zu platzieren, dass diese nicht verwirrlich ist. Gerade bei Werbung in Fliesstexten ist die Gefahr von Verwechslungen sehr gross.
  • Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) empfiehlt, sofort nach Entdeckung des Irrtums einen eingeschriebenen Brief an den Anbieter zu senden und darin den Vertrag wegen Irrtums und absichtlicher Täuschung anzufechten. Das Schreiben sollte im Minimum folgenden Inhalt haben: «Ich bin durch Ihre Website getäuscht worden. Deshalb fechte ich einen allenfalls abgeschlossenen Vertrag wegen Irrtums und absichtlicher Täuschung an.

Aktuelle Zahlen und Statistiken

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Letzte Änderung 11.03.2025

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