06.07.2021 - In der letzten Woche verzeichnete das NCSC einen durchschnittlichen Meldeeingang. Ein Fall zeigt exemplarisch, wie Betrüger an Zugangsdaten von Immobilienportalen kommen. In einem weiteren Fall wird eine sehr professionelle Art des Vorschussbetruges beschrieben. Diese gaukelt eine Zahlungsbestätigung von 414'900 Euro vor. Das Opfer kann sich sogar in das fiktive Konto einloggen und einen kleinen Betrag abheben.
Wohnung zu verkaufen - ohne Besichtigung, dafür aber mit Gebühren
Betrügerische Immobilienanzeigen werden dem NCSC regelmässig gemeldet. Das Vorgehen ist immer gleich. Eine bestehende Anzeige wird kopiert und mit falschen Kontaktangaben versehen. Bekundet ein Käufer oder ein Mieter Interesse, muss früher oder später eine Kaution überwiesen oder eine Gebühr bezahlt werden. Da der «Verkäufer» sich angeblich gerade im Ausland befindet, besteht keine Möglichkeit, das Objekt zu besichtigen. Der Käufer muss also dem Verkäufer ohne irgendwelche Sicherheiten vertrauen.
Ein Fall, der dem NCSC in der letzten Woche gemeldet wurde, zeigt exemplarisch, wie die Betrüger an die Zugangsdaten von Inserenten kommen, die geeignete Objekte anbieten.
In einer gezielt präparierten E-Mail der Betrüger wurde eine Inserentin einer Liegenschaft darauf hingewiesen, dass ihre Angaben auf dem Immobilienportal fehlerhaft seien. Freundlicherweise wurde in der E-Mail auch gleich ein Link auf eine Webseite mitgeliefert, auf der man die fehlerhaften Daten bequem korrigieren könne. Um die Korrekturen durchführen zu können, musste Benutzername und Passwort des Immobilienportals angegeben werden. Die Seite war gefälscht und die Zugangsdaten gingen direkt an die Angreifer. Kurze Zeit später wurden die Kontaktdaten des richtigen Inserats geändert und potenzielle Interessenten direkt zu den Betrügern umgeleitet.
- Beim Verdacht auf betrügerische Absichten des Verkäufers oder der Verkäuferin stoppen Sie sofort die Kommunikation und ignorieren Sie zukünftige E-Mails.
- Bei einem finanziellen Schaden empfiehlt das NCSC, Anzeige bei den kantonalen Strafverfolgungsbehörden zu erstatten.
- Informieren Sie die Immobilienplattform über den Vorfall. Diese kann entsprechende Angebote, Käufer und Verkäufer sperren.
- Wenn Sie eine Kopie der Identitätskarte oder des Passes an die Betrüger übermittelt haben, melden Sie den Vorfall der ID- respektive Passausgabestelle Ihrer Gemeinde.
«414'900 Euro wurden soeben auf Ihr Konto einbezahlt» - was auf den ersten Blick verlockend aussieht, ist auf den zweiten Blick Betrug
«414'900 Euro wurden soeben auf Ihr Konto einbezahlt». So lautete der Text einer SMS, die letzte Woche an zahlreiche Schweizer Bürgerinnen und Bürger gesendet wurde. Allerdings handelte es sich nicht um einen Betrag auf einem bekannten und bestehenden Konto, sondern auf einem Konto des angeblichen Investitionsportals «Coinomac». Freundlicherweise wurden die Zugangsdaten mit Benutzernamen und Passwort gleich mitgeliefert.
Meldete man sich auf der angegebenen Webseite mit diesen Zugangsdaten an, wird eine Seite eingeblendet, welche die Überweisung bestätigt. Um sich anzumelden, muss man aber zuerst das angebliche Konto sichern. Hierzu muss erst einmal ein neues Passwort gewählt und bestätigt und dann in einem zweiten Schritt die Mobiltelefonnummer angegeben werden, damit die Webseite Einmalpasswörter an den Nutzer senden kann.
Das Konto ist anschliessend freigeschaltet und das Opfer sieht sein «Vermögen». Daraufhin ist es tatsächlich möglich, einen Betrag von diesem angeblichen Konto abzuheben. Der grösstmögliche abzuhebende Betrag ist allerdings auf 0.0001 Bitcoin beschränkt. Dies entspricht aktuell etwas mehr als 3 CHF. Versucht der Nutzer ein weiteres Mal Geld abzuheben, ist das nicht mehr möglich, weil ein «savePro-Modus» aktiviert wurde. Um diesen auszuhebeln und um weitere Auszahlungen tätigen zu können, muss das Opfer nun 0.026 Bitcoin (ca. 850 CHF) einzahlen. Es ist davon auszugehen, dass im weiteren Verlauf immer wieder Gebühren verlangt werden, eine Auszahlung aber nie mehr möglich sein wird.
- Ignorieren und löschen Sie die SMS.
- Sollten Sie Geld überwiesen haben, dann erstatten Sie Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden.
- Seien Sie vorsichtig, wenn sich plötzlich Anwälte melden, die versprechen, das Geld zurückzuholen und dabei wiederum Gebühren verlangen.
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Letzte Änderung 06.07.2021