Das NCSC wird zu einem Bundesamt im VBS

Bern, 02.12.2022 - Aufgrund der zunehmenden Bedeutung der Cybersicherheit und der guten Aufbauarbeit, die das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) in den vergangenen Jahren im Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) geleistet hat, soll das NCSC in ein Bundesamt überführt werden. An seiner Sitzung vom 2. Dezember 2022 hat der Bundesrat festgelegt, dass das Bundesamt im Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) angesiedelt werden soll. Er hat das VBS beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EFD bis Ende März 2023 die Strukturen des neuen Bundesamtes zu erarbeiten.

Die Bedeutung der Cybersicherheit hat in den vergangenen Jahren auf allen Ebenen stark zugenommen. Dabei ist die Gewährleistung der Cybersicherheit zu einer unverzichtbaren Aufgabe des Bundes geworden. 2019 hat der Bundesrat mit der Schaffung des NCSC als Einheit des Generalsekretariats des EFD einen wichtigen Grundstein gelegt, um die vielfältigen Herausforderungen im Bereich Cyber anzugehen. Aufgrund der zunehmenden Bedeutung des NCSC hat der Bundesrat im Frühling 2022 beschlossen, das NCSC in ein Bundesamt zu überführen. Nun hat der Bundesrat entschieden, das neue Bundesamt im VBS anzusiedeln.

Strukturen des neuen Bundesamtes werden erarbeitet

Der Bundesrat hat das VBS beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EFD bis Ende März die Struktur des Bundesamtes, die Nutzung der Synergien und die Schnittstellen mit weiteren Bundesstellen festzulegen. Das NCSC wird dank den Synergien mit den im VBS bereits vorhandenen Fähigkeiten im Bereich Cybersicherheit gestärkt. Es übernimmt weiterhin die Kernaufgaben der Cybersicherheit, wozu die Unterstützung von Wirtschaft und Bevölkerung bei der Bewältigung von Cybervorfällen, die Bereitstellung einer nationalen Melde- und Anlaufstelle, die Verbreitung von Informationen und Warnungen zu Cyberbedrohungen und Schutzmassnahmen, die Sensibilisierung der Bevölkerung und der Schutz der Bundesverwaltung gehören. Bei der Umsetzung seiner Aufgaben wird das NCSC weiterhin sehr eng mit weiteren Bundesstellen, den Kantonen, der Wirtschaft und den Hochschulen zusammenarbeiten. Das neue Bundesamt wird eine zivile Einheit der Bundesverwaltung bleiben. Das VBS wurde beauftragt, bis Ende März 2023 aufzuzeigen, wie die zivile Sicherheit gegenüber den militärischen Aufgaben im Departement institutionell abgegrenzt und gestärkt wird.

NCSC als Meldestelle für Cyberangriffe

Mit der in der gleichen Sitzung verabschiedeten Botschaft zur Einführung einer Meldepflicht für kritische Infrastrukturen bei Cyberangriffen werden die gesetzlichen Grundlagen für die Aufgaben des NCSC bereits erarbeitet. 


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Letzte Änderung 30.11.2020

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