Meldepflicht für Cybervorfälle

Das Parlament hat die Einführung einer Meldepflicht für Cyberangriffe bei kritischen Infrastrukturen beschlossen. Dank der Meldepflicht erhält das BACS künftig eine bessere Übersicht über die in der Schweiz erfolgten Cyberangriffe und die Vorgehensweisen der Angreifer. Die Umsetzung der Meldepflicht wird in der Cybersicherheitsverordnung (CSV) festgelegt.

Letzte Änderung 28.12.2024

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https://www.ncsc.admin.ch/content/ncsc/de/home/dokumentation/meldepflicht.html