Das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) empfiehlt allen Dienstleistern im Gesundheitswesen die in diesem Papier aufgeführten Mindestanforderungen an die Cybersicherheit umzusetzen. Das BACS erachtet diese Mindestanforderung als «Best Current Practice». Es ist wichtig, dass sowohl technische wie auch organisatorische Massnahmen definiert und umgesetzt werden.
Letzte Änderung 01.01.2024