Empfehlungen IKT-Minimalstandards

Die zunehmende Digitalisierung aller Lebensbereiche eröffnet für die Schweiz grosses ökonomisches und gesellschaftliches Potenzial. Gleichzeitig entstehen durch die Digitalisierung neue Risiken, denen schnell und konsequent begegnet werden muss.

Die grundsätzliche Verantwortung zum Eigenschutz liegt bei den jeweiligen Unternehmen und Organisationen. Überall, wo das Funktionieren von kritischen Infrastrukturen betroffen ist, besteht eine staatliche Verantwortung zu deren Schutz (Landesversorgungsgesetz). Der IKT-Minimalstandard ist Ausdruck der Schutzverantwortung des Staates gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft, den Institutionen und der öffentlichen Verwaltung.

Allen Betreibern von kritischen Infrastrukturen wird empfohlen, die jeweiligen IKT-Minimalstandards umzusetzen. Für die Strombranche sind die Minimalstandards seit dem 1. Juli 2024 verpflichtend, für die Gas-Anbieterinnen und -Anbieter werden sie voraussichtlich ab dem 1. Juli 2025 bindend sein. Die Standards bieten aber auch allen anderen Unternehmen und Organisationen eine Hilfestellung zur Verbesserung der eigenen IKT-Resilienz.

Das Bundeamt für Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) hat präventive Massnahmen zur Stärkung der Resilienz kritischer IKT-Infrastrukturen entwickelt und dafür branchenspezifische IKT-Minimalstandards erstellt.

Im Zuge der Strategieüberprüfung und der Gründung des Bundesamts für Cybersicherheit (BACS) wurden die Zuständigkeiten neu verteilt. Seit März 2024 ist neu das BACS für die IKT-Minimalstandards verantwortlich.

Branchenstandards

Um die IKT-Minimalstandards spezifisch für die unterschiedlichen kritischen Sektoren zu entwickeln, arbeitet das BWL und mit der Aufgabenverschiebung heute das BACS mit den Branchenverbänden der betroffenen Sektoren zusammen.
Im Folgenden sind die Standards für einzelne Sektoren aufgelistet

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Letzte Änderung 17.03.2025

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