02.04.2024 - Bundesrätinnen und Bundesräte sind in unserer Gesellschaft hoch angesehen, glaubwürdig und geniessen einen guten Ruf. Diese Tatsache machen sich Betrüger zunutze. So verwenden sie die Namen der Bundesrätinnen und Bundesräte als Absender von Drohmails, um die Echtheit ihrer Drohung zu unterstreichen. Die Betrüger drohen mit einem Strafverfahren, meistens wegen illegaler Pornografie, falls nicht ein bestimmter Geldbetrag überwiesen wird.
Drohmails im Namen der Behörden
Drohmails im Namen von Behörden, in denen die Empfängerinnen und Empfänger bezichtigt werden, sich strafbar gemacht zu haben, gehören zu den meistgemeldeten Phänomenen beim Bundesamt für Cybersicherheit. Bei den fiktiven Vorwürfen, die in den E-Mails geäussert werden, handelt es sich in den meisten Fällen um den Besitz verbotener Pornografie, Pädophilie oder ähnliche Vergehen. Als Absender wird häufig der Name der fedpol-Direktorin, Nicoletta della Valle, oder des Direktors des BACS, Florian Schütz, missbraucht. Auch die Namen der Vorsteherinnen des Eidgenössichen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) werden gerne als Drohkulisse verwendet. Aktuell kursieren E-Mails, die unterschrieben sind mit Karin Keller-Sutter oder Elisabeth Baume-Schneider, die früheren EJPD-Vorsteherinnen. Aber auch der Name von Verteidigungsministerin Viola Amherd wird missbraucht. Dass Beat Jans neuer Vorsteher des Justizdepartements ist, haben die Cyberkriminellen hingegen noch nicht entdeckt. E-Mails in seinem Namen wurden dem BACS bisher nicht gemeldet. Zum Vergleich: Beim Amtsantritt von Elisabeth Baume-Schneider am 1. Januar 2023 dauerte es nur 9 Tage, bis die ersten betrügerischen E-Mails in ihrem Namen festgestellt wurden.
Neben der Pädophilie-Variante gibt es auch die Variante, dass die Empfänger der E-Mail sich der Steuerhinterziehung beziehungswiese des Steuerbetrugs schuldig gemacht haben sollen. Auch hier wird der Name von Bundesrätin Keller-Sutter missbraucht, die in dem Schreiben als Finanzinspektorin bezeichnet wird und die Dokumente unterzeichnet haben soll. Es soll sich dabei um Verstösse unter anderem im Bereich Vermögensteuer, Grundstücksteuer oder Sozialversicherungsbeiträge handeln. Die Vielfalt der Delikte dürfte nicht zufällig gewählt sein. Ziel der Betrüger ist, die Wahrscheinlichkeit möglichst zu erhöhen, dass eine der Anschuldigungen passen könnte. Diese Variante ist jedoch wesentlich seltener als die erstgenannte:
Normalerweise bieten die angeblichen «Strafverfolgungsbehörden» in diesen Fällen an, die Angelegenheit mit der Zahlung eines Betrags in bestimmter Höhe aus der Welt zu schaffen. Wird auf so ein Schreiben geantwortet und bezahlt, erhöht sich dieser Betrag aber kontinuierlich. Die Betrüger hören erst dann auf, wenn das Opfer aufgibt oder kein Geld mehr hat. Diese Vorgehensweise wird auch bei anderen Phänomenen wie Vorschussbetrug oder Romance-Scam beobachtet. Es handelt sich dabei um einen psychologischen Effekt. Wer einmal in einen solchen Betrug verwickelt ist und zu zahlen begonnen hat, neigt dazu, seinen Fehler nicht einzugestehen und sich an den Strohhalm zu klammern, dass sich die Situation schon zum Guten wenden wird.
Vorsichtsmassnahmen bei Drohmails
- Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und reagieren Sie nicht auf solche Drohungen.
- Ignorieren Sie Fake-Extortion-E-Mails und lassen Sie sich nicht einschüchtern.
- Wenden Sie sich an die Polizei, wenn Sie unsicher sind.
- Seien Sie skeptisch, wenn Sie E-Mails bekommen, die eine Aktion von Ihnen verlangen und ansonsten mit Konsequenzen drohen (Geldverlust, Strafanzeige oder Gerichtsverfahren, Konto- oder Kartensperrung, verpasste Chance, Unglück).
- Bedenken Sie, dass E-Mail-Absender leicht gefälscht werden können.
- Mit einer Meldung an das BACS helfen Sie mit, solche Drohungen frühzeitig zu erkennen und andere Personen davor zu warnen.
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Letzte Änderung 02.04.2024