Woche 4: Vorsicht vor Betrug bei Immobilieninseraten

28.01.2025 - Die Suche nach einer neuen Wohnung ist oft mit Stress verbunden, und Betrüger machen sich diese Situation zunutze. Gefälschte Inserate und unseriöse Angebote locken ahnungslose Wohnungssuchende in die Falle. Das gemeinsame Ziel dieser Betrugsmaschen ist es, Wohnungsinteressenten dazu zu bringen, Geld zu zahlen, bevor sie die Wohnung überhaupt gesehen haben. Vermehrt wurden dem BACS Betrugsversuche mit Wohnungsinseraten gemeldet.

Betrugsvarianten bei Immobilieninseraten

Freie und preiswerte Wohnungen sind in der Schweiz besonders in Grossstädten ein gefragtes Gut. Dies machen sich Betrüger zunutze: Sie setzen verschiedene Taktiken ein, um an das Geld oder die persönlichen Daten von Wohnungsinteressenten zu gelangen. Zu den häufigsten Betrugsmaschen gehören folgende Varianten:

  • Falsche Immobilieninserate: Betrüger erstellen gefälschte Inserate mit Fotos von Wohnungen, die sie nicht besitzen oder die gar nicht existieren. Oftmals werden diese Inserate mit unrealistisch niedrigen Mietpreisen angeboten, um möglichst schnell Interessenten anzulocken;
  • Ad Hijacking: Betrüger kopieren echte Immobilieninserate und ändern die Kontaktdaten, um Anfragen abzufangen und Mietinteressenten zu täuschen;
  • Vorauszahlung ohne Besichtigung: Betrüger verlangen eine Anzahlung oder Kaution, bevor die Wohnung besichtigt werden kann. Sie behaupten oft, dass viele Interessenten an der Wohnung interessiert seien und eine schnelle Entscheidung nötig sei. Manchmal verlangen Betrüger sogar eine Gebühr für die Besichtigung der Wohnung, obwohl dies unüblich ist;
  • Ungewöhnliche Zahlungsmethoden: Betrüger verlangen, dass die Miete oder Kaution mit Geschenkkarten oder einer Kryptowährung bezahlt wird. Diese Zahlungsmethoden sind schwer nachzuverfolgen;
  • Unvollständige Mietverträge: Betrüger verwenden gefälschte oder unvollständige Mietverträge, in denen wichtige Klauseln fehlen oder die in rechtlichen Belangen nicht bindend sind;
  • Vermieter im Ausland: Betrüger geben vor, im Ausland zu sein und die Wohnung nicht persönlich zeigen zu können. Sie schlagen vor, die Schlüssel gegen eine Vorauszahlung per Post zu senden;
  • Lange Bewerbungsformulare mit sensiblen Daten: Betrüger verwenden überlange Bewerbungsformulare, um an persönlichen Daten zu gelangen, wie z. B. Sozialversicherungsnummer oder Bankdaten. Diese Daten können sie dann für Identitätsdiebstahl missbrauchen;
  • Falsche Immobilienmakler: Betrüger geben sich als Immobilienmakler aus und verlangen eine Provision für die Vermittlung einer Wohnung, die sie gar nicht vermitteln.
Betrügerische Anzeige auf einem Immobilienportal für eine 4.5 Zimmer Wohnung im Kanton Zürich für CHF 1100 pro Monat.
Betrügerische Anzeige auf einem Immobilienportal für eine 4.5 Zimmer Wohnung im Kanton Zürich für CHF 1100 pro Monat.
Nach der ersten Kontaktaufnahme wird man gebeten für die Besichtigung eine Buchung via TripAdvisor vorzunehmen. Man könne nicht persönlich erscheinen. Die Schlüssel würden per Post versendet werden.
Nach der ersten Kontaktaufnahme wird man gebeten für die Besichtigung eine Buchung via TripAdvisor vorzunehmen. Man könne nicht persönlich erscheinen. Die Schlüssel würden per Post versendet werden.

Ein Termin für eine Besichtigung sei nicht möglich, man würde alles an einem Tag erledigen. Es werden aber vorher noch diverse persönliche Angaben verlangt.
Ein Termin für eine Besichtigung sei nicht möglich, man würde alles an einem Tag erledigen. Es werden aber vorher noch diverse persönliche Angaben verlangt.

Französisches Beispiel: Nach zwei E-Mails wird man aufgefordert, 50 % der Kaution anzuzahlen, um eine Besichtigung zu vereinbaren.
Französisches Beispiel: Nach zwei E-Mails wird man aufgefordert, 50 % der Kaution anzuzahlen, um eine Besichtigung zu vereinbaren.

Französisches Beispiel: Nach der ersten Kontaktaufnahme wird man gebeten, für die Besichtigung eine Buchung via TripAdvisor vorzunehmen. Man könne nicht persönlich erscheinen. Die Schlüssel würden per Post versendet werden.
Französisches Beispiel: Nach der ersten Kontaktaufnahme wird man gebeten, für die Besichtigung eine Buchung via TripAdvisor vorzunehmen. Man könne nicht persönlich erscheinen. Die Schlüssel würden per Post versendet werden.

Betrug durch Vermieter

  • Zu schön, um wahr zu sein: Ein Inserat auf einer Schweizer Immobilienplattform bietet eine geräumige 3 Zimmer Wohnung in Zürich mit Balkon und Seesicht zu einem Mietpreis von CHF 1’400 an. Vergleichbare Wohnungen an dieser Lage kosten üblicherweise mindestens das Doppelte. Der niedrige Preis soll schnell Interessenten anlocken, die dann ohne Besichtigung eine Anzahlung leisten sollen;
  • Vorauszahlung ins Ausland: Ein vermeintlicher Vermieter einer möblierten Wohnung in Genf verlangt eine Kaution per Western Union, bevor die Interessenten die Wohnung besichtigen können. Er begründet dies mit einem längeren Auslandsaufenthalt. Dies ist ein typisches Zeichen für einen Betrug, da Western Union-Überweisungen kaum rückgängig gemacht werden können;
  • Die Traumwohnung, die es nicht gibt: Ein Inserat auf einer Plattform zeigt Fotos einer luxuriösen Wohnung im Zentrum von Bern mit moderner Ausstattung und Dachterrasse zu einem unschlagbaren Preis. Bei genauerem Hinsehen wirken die Bilder jedoch gestellt und die Beschreibung der Wohnung ist vage. In Wirklichkeit existiert diese Wohnung nicht.

So schützen Sie sich vor Betrug

  • Seien Sie skeptisch bei unrealistisch günstigen Angeboten: Wenn der Mietpreis deutlich unter dem Marktpreis liegt, ist Vorsicht geboten. Vergleichen Sie die angebotene Miete mit ähnlichen Wohnungen in der Umgebung;  
  • Besichtigen Sie die Wohnung immer persönlich: Lassen Sie sich die Wohnung unbedingt vor der Unterzeichnung des Mietvertrags und der Zahlung einer Kaution zeigen. Selbst wenn Sie jemanden persönlich treffen, der behauptet, der Vermieter zu sein, sollten Sie die Immobilie immer besichtigen, bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben oder Geld überweisen;
  • Verwenden Sie sichere Zahlungsmethoden: Zahlen Sie die Miete oder Kaution niemals in bar, Geschenkkarten oder Kryptowährung. Verwenden Sie stattdessen sichere Zahlungsmethoden wie Banküberweisungen;
  • Prüfen Sie den Mietvertrag sorgfältig: Lesen Sie den Mietvertrag gründlich durch und achten Sie auf Vollständigkeit und korrekte Angaben. Lassen Sie den Vertrag im Zweifelsfall von einem Experten überprüfen;
  • Recherchieren Sie den Vermieter: Überprüfen Sie die Identität des Vermieters und stellen Sie sicher, dass er tatsächlich der Eigentümer der Wohnung ist. Sie können im Grundbuch nach dem Eigentümer der Liegenschaft suchen;
  • Misstrauen Sie unseriösen Anbietern: Achten Sie auf unseriöse Anzeichen wie Rechtschreibfehler, schlechte Bildqualität oder fehlende Kontaktdaten im Inserat;
  • Vertrauen Sie Ihrem Bauchgefühl: Wenn Ihnen etwas seltsam vorkommt oder zu gut um wahr zu sein scheint, brechen Sie den Kontakt ab und suchen Sie weiter.

Empfehlungen bei Verdacht oder Schaden

  • Beim Verdacht auf betrügerische Absichten stoppen Sie sofort die Kommunikation und ignorieren Sie zukünftige E-Mails;
  • Bei einem finanziellen Schaden empfiehlt das BACS, Anzeige bei den kantonalen Strafverfolgungsbehörden zu erstatten. Auf der Seite von Suisse ePolice können Sie Polizeiposten in Ihrer Nähe und deren Telefonnummern suchen;
  • Informieren Sie die Immobilienplattform über den Vorfall. Diese kann entsprechende Angebote sperren;
  • Wenn Sie eine Kopie der Identitätskarte oder des Passes an die Betrüger übermittelt haben, melden Sie den Vorfall der ID- respektive Passausgabestelle Ihrer Gemeinde.

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Letzte Änderung 28.01.2025

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