Die Woche 19 im Rückblick

17.05.2021 - In der letzten Woche verzeichnete das NCSC wieder einen etwas höheren Meldeeingang, was auf eine Fake-Sextortion Welle zurückzuführen ist. Nennenswert sind ausserdem Meldungen zu einem fiktiven Hotel, welches nach Angestellten sucht und eine Vorauszahlung fordert sowie ein plumpes SMS, mit dem angebliche Schulden eingetrieben werden sollen.

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Fiktives Hotel sucht nach Angestellten

Diese Woche erreichte das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) eine Meldung zu einem fiktiven Hotel im Tessin, dass auf der Suche nach Angestellten ist. Das Jobangebot wurde auf einem italienischen Jobportal publiziert, die Kommunikation lief anschliessend über WhatsApp. Interessiert sich jemand für dieses Angebot, verlangen die Betrüger eine Vorauszahlung von 300 bis 1000 Euro für eine Bewilligung in der Schweiz oder für den Abschluss einer Kranken- und Unfallversicherung. Dabei werden E-Mail-Adressen verwendet, welche den Anschein erwecken, dass Sie von einer offiziellen Schweizer Behörde stammen. So wurde im aktuellen Fall die E-Mail Adresse admin@swissimmigration.org verwendet. Der Betrug richtet sich vor allem gegen Bürgerinnen und Bürger aus Italien, die Arbeit in der Schweiz suchen. Im aktuellen Fall war allerdings ein spanischer Staatsbürger betroffen.

Seien Sie vorsichtig bei Jobangeboten, die eine Vorauszahlung verlangen. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall direkt bei den Behörden. Das Staatssekretariat für Migration hat eine entsprechende Warnung publiziert: https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/sem/aktuell/betrug.html

Plumpes SMS versucht Empfänger zu einer Zahlung zu bewegen

Normalerweise werden Betrugsversuche immer raffinierter. Ein Fall, der dem NCSC in der letzten Woche gemeldet wurde, zeigt auf, dass auch mit einfachen und unlogischen Geschichten versucht wird, Opfer zu einer Zahlung zu bewegen. In einem SMS wurde behauptet, dass ausstehende Schulden in der Höhe von 175 CHF nach mehrfachen Mahnungen nicht bezahlt worden seien. Ein Pfändungsverfahren könne nur verhindert werden, wenn der Betrag sofort überwiesen werde. Um dem ganzen SMS einen offiziellen Anstrich zu geben und den Anschein zu erwecken, dass dieses von der Bundesverwaltung versendet wurde, wurde die SMS mit den Worten «Federal Council» oder zu Deutsch «Bundesrat» eingeleitet. Keine Bundesstelle versendet Mahnungen per SMS. Spätestens bei der Tatsache, dass als Absender eine belgische Nummer eingeblendet wurde und der Betrag auf ein deutsches Konto überwiesen werden sollte, sollten beim Empfänger oder der Empfängerin alle Alarmglocken läuten.

Seien Sie skeptisch bei E-Mails und SMS, die eine Aktion von Ihnen verlangen, insbesondere solche, die um eine Zahlung bitten und ansonsten mit Konsequenzen drohen.

Gemeldetes SMS, um den Empfänger zu einer Zahlung zu bewegen.

Letzte Änderung 17.05.2021

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https://www.ncsc.admin.ch/content/ncsc/de/home/aktuell/im-fokus/wochenrueckblick_19.html