Beschreibung
Eine Übersicht über Ereignisse ist eine wichtige Voraussetzung für die Einschätzung der Bedrohungslage. Sie ist auch für die Strafverfolgung von grosser Bedeutung. Eine Fallübersicht dient der Steigerung der Effizienz, der Qualität und der Aufklärungsquote bei interkantonalen oder internationalen Fallkomplexen
Zu unterscheiden sind drei Stufen der Fallübersicht: Ereignisse (z. B. gemeldete Vorfälle), eingegangene Anzeigen und die justizielle Fallübersicht über die laufenden Verfahren. Eine vollständige Übersicht ist dann erreicht, wenn sich die Daten der verschiedenen Stufen in Echtzeit miteinander korrelieren und auswerten lassen.
Ausgangslage und Handlungsbedarf
Mit der Etablierung der nationalen Anlaufstelle für Cyberbedrohungen im NCSC und den Meldestellen bei Kantonspolizeien (z. B. cybercrimepolice.ch) ist es gelungen, deutlich mehr Informationen über Cybervorfälle aus Bevölkerung und Wirtschaft zu erhalten. Das Bundesamt für Statistik veröffentlicht zudem jährlich Kennzahlen zur Entwicklung er digitalen Kriminalität.
Zwischen den Justiz- und Strafverfolgungsbehörden werden die vorhandenen Daten im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten bereits heute ausgetauscht.
Für die systematische und strukturierte Erfassung von Fällen steht mit PICSEL (Plateforme d’Information de la Criminalité Sérielle En Ligne) ein Instrument zur Verfügung, welches es erlaubt, Serien festzustellen und neue Phänomene und Modi Operandi zu identifizieren. PICSEL ist bereits im Einsatz und wird durch das
Kompetenzzentrum Polizei-Technik und -Informatik (PTI) weiterentwickelt. Es sind aber noch nicht alle Kantone daran beteiligt. Grund dafür ist eine fehlende gemeinsame und einheitliche Rechtsgrundlage, die es PICSEL erlauben würde, in der gesamten Schweiz Anwendung zu finden. Es muss geklärt werden, wie eine Rechtsgrundlage für eine Plattform für den Informationsaustausch geschaffen werden kann.
NEDIK erstellt monatlich eine Übersicht über das aktuelle Geschehen im Bereich der Cybersicherheit, und die Meldestelle des NCSC veröffentlicht wöchentlich die Fallzahlen der gemeldeten Vorfälle, aufgeschlüsselt nach Phänomenen. In der polizeilichen Kriminalstatistik werden zudem jährlich die Fallzahlen nach Phänomen aufgelistet.
Der Austausch und die Aufbereitung der Fallstatistiken finden aber noch nicht umfassend und strategisch gesteuert statt, weshalb noch keine nationale Gesamtschau besteht.
Schwerpunkte
- Lagebild zu Cybervorfällen, gegliedert nach Ereignissen: Die nationale Anlaufstelle des NCSC erfasst die eingegangenen Vorfälle. Sie tauscht sich mit den Anlaufstellen der Polizeibehörden aus.
- Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Informationsaustausch zwischen der Anlaufstelle und den Strafverfolgungsbehörden sind zu klären.
- Fallübersicht zu den eingegangenen Anzeigen und zu laufenden polizeilichen und justiziellen Verfahren:
Es werden rechtliche und technische Voraussetzungen geschaffen, damit eine zentrale Erfassung der eingegangenen Strafanzeigen zu Cybervorfällen und zu den laufenden Verfahren möglich wird.
Zentrale Akteure
- Bund:
BA, fedpol, NCSC
- Kantone:
Kantonale Polizeikorps und Staatsanwaltschaften, KKJPD, NEDIK, SSK, PTI